Profond verzinst Altersguthaben mit überdurchschnittlichen 8%

Profond hat 2024 eine sehr gute provisorische Gesamtrendite von 9.6 Prozent erzielt und verzinst die Altersguthaben ihrer Versicherten mit 8 Prozent – deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz von 1.25 Prozent.

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Realwertstrategie hat sich auch 2024 bewährt

Die überdurchschnittliche Verzinsung basiert auf der bewährten Realwertstrategie, mit der Profond 2024 eine provisorische Gesamtrendite von rund 9.6 Prozent und einen provisorischen Deckungsgrad von 110 Prozent erzielte. Dieses Ergebnis zeigt die anhaltende finanzielle Stabilität und Resilienz von Profond. «Wir freuen uns, unseren Versicherten auch in diesem Jahr eine Verzinsung weit über dem gesetzlichen Mindestzins bieten zu können. Unsere Anlagestrategie, die sich stark auf Realwerte wie Aktien und Immobilien abstützt, war im vergangenen Jahr einmal mehr sehr erfolgreich», sagt Laurent Schlaefli, Geschäftsführer von Profond.

Dank der konstant positiven Renditen konnte Profond das Altersguthaben in den letzten fünf Jahren mit durchschnittlich 4.5 Prozent verzinsen. Die Versicherten von Profond profitieren damit spürbar vom sogenannten «dritten Beitragszahler» – dem Zinseszinseffekt.

Langfristige Stabilität und Zukunftssicherung

Profond legt grossen Wert darauf, ihren finanziellen Verpflichtungen langfristig nachzukommen und den Wohlstand ihrer Versicherten im dritten Lebensabschnitt zu sichern. Der Stiftungsrat hat daher entschieden, einen Teil der Rendite zur Stärkung der Wertschwankungsreserve zu verwenden und den grösseren Teil den Versicherten durch eine Verzinsung der Altersguthaben von 8 Prozent weiterzugeben.

Monatlich aktualisierte Kennzahlen finden Sie hier.

Konstanter Umwandlungssatz

Der Stiftungsrat von Profond hat zudem entschieden, den Umwandlungssatz für die Jahre 2025, 2026 und 2027 konstant zu halten. Damit schafft er sowohl für Kunden als auch für Partner klare und verlässliche Bedingungen.

Innovative Neuerungen für eine flexiblere Nutzung der 2. Säule

Profond führt mit dem Vorsorgereglement 2025 wiederum innovative Neuerungen ein, um die Leistungen für ihre Versicherten und deren Hinterbliebenen zu verbessern. Die wichtigsten Änderungen betreffen unter anderem:

  1. Begünstigtenordnung: Neu können gewisse Begünstigtengruppen kombiniert und in ihrer Reihenfolge verschoben werden, wodurch Versicherte ihr Todesfallkapital flexibler aufteilen können. Detaillierte Informationen und eine Anleitung zum Ausfüllen der Begünstigtenordnung finden Sie unter profond.ch/todesfallkapital.
  2. Lebenspartner mit separaten Wohnsitzen: Ab 2025 können Versicherte ihre Lebenspartnerin respektive ihren Lebenspartner auch ohne gemeinsamen Wohnsitz bei Profond anmelden, um ihren Anspruch auf Hinterlassenenleistungen zu sichern. Die Voraussetzungen sind im entsprechenden Merkblatt auf profond.ch/heiratpartnerschaft aufgeführt.
  3. Rente mit Kapitalschutz: Neu können Versicherte eine Rente mit Kapitalschutz wählen, der für zehn Jahre oder bis maximal zum 75. Lebensjahr gültig ist. Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Merkblatt auf profond.ch/pensionierung.

Profond verzinst 2024 die Sonderkonti (Freie Mittel und Arbeitgeberbeitragsreserven) mit 1.25 Prozent. Wir empfehlen die Freien Mittel zu verteilen, damit die Versicherten vom höheren Zins profitieren.

Zur Medienmitteilung.

Lesen Sie dazu auch den Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung, in dem Laurent Schlaefli, Geschäftsführer von Profond, Auskunft über den Erfolg der Anlagestrategie gibt.