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So melden Sie die Löhne Ihrer Mitarbeitenden.

Fragen und Antworten zur Lohnmeldung

Bitte melden Sie uns die Löhne Ihrer Mitarbeitenden in unserem Online-Portal ProfondConnect. Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema finden Sie unten. 

Weitere Erklärungen entnehmen Sie unserer Anleitung für ProfondConnect.

Wie melde ich die Löhne über ProfondConnect?
  • Melden Sie eine Einzellohnänderung über die Menüpunkte «Versicherte» / «Versichertenmanagement»
  • Unterjährige Lohnänderungen für mehrere Personen auf den gleichen Zeitpunkt, melden Sie über die Menüpunkte «Löhne» / «Lohnänderung unterjährig»
  • Die Lohnmeldungen für ein neues Jahr erfassen Sie unter «Löhne» / «Lohnmeldung zum Jahresbeginn» 
Wie melde ich die Löhne von Mitarbeitenden mit Teilzeitpensum?

Bitte melden Sie den Teilzeitlohn gemäss dem vereinbarten Beschäftigungsgrad. Rechnen Sie den Lohn nicht auf ein 100-Prozent-Pensum hoch.

Beispiel: Wenn der Jahreslohn bei einem Beschäftigungsgrad von 100% CHF 100'000 beträgt, aber der effektive Beschäftigungsgrad 80% ist, dann muss ein Jahreslohn von CHF 80'000 gemeldet werden. 

Wie melde ich den Lohn bei einem unterjährigen Ein- oder Austritt?

Bitte rechnen Sie den Jahreslohn hoch, indem Sie diesen mit zwölf oder dreizehn multiplizieren. Melden Sie nie einen Pro-Rata-Lohn, auch wenn die versicherte Person beispielsweise Mitte Jahr ein- oder austritt.

Wie melde ich Lohnanpassungen von Mitarbeitenden im Stundenlohn?

Bitte melden Sie Lohnanpassungen möglichst bald per entsprechendem Datum. Merken Sie erst im Nachhinein, dass Mitarbeitende weniger oder mehr Stunden gearbeitet und somit weniger oder mehr Jahreslohn erzielt haben, bitten wir Sie, uns dies ebenfalls zeitnah zu melden. Geben Sie uns auch hier immer den Jahreslohn und nie den Monatslohn an. 

Wie erfolgt die korrekte Meldung bei unterjährigen Lohnänderungen?

Sie müssen keine neue Lohnmeldung für das gesamte Jahr machen. Melden Sie uns jedoch die Lohnanpassung baldmöglichst per entsprechendem Datum und erfassen Sie auch hier jeweils den Jahreslohn und nicht den Pro-Rata-Lohn. 

Wie melde ich gelegentlich anfallende Lohnbestandteile (Bonuszahlungen)?

Gelegentlich anfallende Lohnbestandteile werden nur angerechnet, wenn diese im Vorsorgeplan geregelt sind. Dabei wird unter «gelegentlich anfallendem Lohnbestandteil» nur der Bonus (Gratifikationen, Treue- und Leistungsprämien) verstanden. Anderweitige, gelegentlich anfallende Lohnbestandteile werden nicht angerechnet. Diese gelegentlich anfallenden Lohnbestandteile werden zum Jahreslohn dazugerechnet. 

Beispiel: Jahreslohn von CHF 100’000 und gelegentlich anfallende Bonuszahlung von CHF 20’000 ergibt einen Jahreslohn von CHF 120’000. 

Wie erfasse ich einen unbezahlten Urlaub korrekt?

Bitte melden Sie den unbezahlten Urlaub mit Dauer und gewählter Versicherungsvariante. Es muss keine Anpassung des gemeldeten Lohnes erfolgen, da sich der unbezahlte Urlaub auf den effektiven Jahreslohn bezieht.