Mann und Frau am Laptop

Profond überzeugt mit überdurchschnittlichem Vermögensaufbau und grosszügigen Leistungen im Todesfall. So profitieren Sie und Ihre Mitarbeitenden.

Überdurchschnittliche Verzinsung

Profond verzinst die Altersguthaben seit Jahren mit einem überdurchschnittlichen Zinssatz. Dank des langen Anlagehorizonts (ein ganzes Arbeitsleben) ist der Zinseszinseffekt beachtlich.  

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Zinseszins-Effekt

Hier ein Rechenbeispiel: Die monatlichen Sparbeiträge an  die Pensionskasse betragen 1000 Franken. Das angesparte Geld wird einmal zum gesetzlichen Mindestzinssatz von 1.25 Prozent (grüne Fläche) verzinst und zum Vergleich zum attraktiveren Zins von 3.2 Prozent (violette Fläche). So hoch hat Profond die Pensionskassengelder ihrer Versicherten in den letzten zehn Jahren durchschnittlich verzinst. Nach 40 Jahren ist das Alterskapital deshalb deutlich höher:

  • 622'360.58 Franken bei 1.25 Prozent Jahreszins
  • 971'444.09 Franken bei 3.2 Prozent Jahreszins
  • Versicherte von Profond sparen in 40 Jahren 349’083.50 Franken mehr an

Bei einem Anlagehorizont von 20 Jahren beträgt die Differenz zwischen dem Mindestzinssatz und einem Zinssatz von 3.2 Prozent immer noch etwas mehr als 50'000 Franken.

Der Zinssatz hat einen entscheidenden Einfluss auf die Vermögensbildung und damit auf Ihren Lebensstandard im Alter.

Einzigartig in der Schweiz: Unsere grosszügigen Leistungen im Todesfall

Stirbt eine bei Profond versicherte Person vor der Pensionierung, erhalten die begünstigten Hinterlassenen neben den üblichen Leistungen auch das gesamte angesparte Altersguthaben als Todesfallkapital. Dazu gehören  alle Einzahlungen, die bei Profond oder früheren Kassen getätigt wurden. Zusätzlich kann der Vorsorgeplan ein weiteres Todesfallkapital vorsehen.

Todesfallkapital für Begünstigte von Personen in Rente

In den ersten drei Jahren nach Rentenbeginn erhalten Hinterbliebene einer versicherten Person ein abnehmendes Todesfallkapital in der Höhe von drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezahlen Rentenleistungen und abzüglich des für die Ehegatten- resp. Lebenspartnerrente genutzten Guthabens.

Todesfallkapital für Begünstigte von Personen mit Invalidenrente

Hinterbliebene von Personen, die länger als das Referenzalter arbeiten, erhalten das angesparte Altersguthaben abzüglich des für die Ehegatten- resp. Lebenspartnerrente genutzten Guthabens.

Zusätzliches Todesfallkapital für Begünstigte bei aufgeschobener Pensionierung

Hinterbliebene von Rentnerinnen und Rentnern, die später als gesetzlich vorgeschrieben in Pension gingen, erhalten zusätzlich ein Todesfallkapital. Damit werden die längere Beitragszahlung und der spätere Rentenbezug belohnt.

Detaillierte Informationen finden Sie im Profond Vorsorgereglement