Neben der ordentlichen Pensionierung gibt es die vorzeitige, die aufgeschobene sowie die Teilpensionierung. Erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Möglichkeiten.
Eine ordentliche Pensionierung erfolgt bei Frauen und Männern mit 65 Jahren. Von Gesetzes wegen haben Sie auch die Möglichkeit einer flexiblen Pensionierung. Zudem können Sie wählen, ob Sie Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung in Form einer lebenslänglichen Altersrente oder ganz oder teilweise in Kapitalform beziehen wollen.
Ordentliche Pensionierung
Das reglementarische Referenzalter ist gleich wie das AHV-Referenzalter 65. Die Höhe der Altersrente entspricht dem erworbenen Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Rücktrittsalter. Bei einer ordentlichen Pensionierung brauchen Ihr Arbeitgeber und Sie nichts zu unternehmen. Da wir den Zeitpunkt der Pensionierung kennen, melden wir uns 4 bis 6 Monate vorher und stellen Ihnen in ProfondConnect folgende Dokumente zu:
- «Antwortschreiben zur Pensionierung»
- «Gesuch Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform»
- «Merkblatt Pensionierung»
Sollten Sie kein Konto bei ProfondConnect haben, erhalten Sie die Dokumente per Post.
Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird die Altersrente gekürzt. Massgebend für die Berechnung der Altersrente sind das vorhandene Altersguthaben sowie der Umwandlungssatz, der dem vorgezogenen Rücktrittsalter entspricht. Die Kürzung der Altersrente kann durch einen Einkauf ganz oder teilweise aufgehoben werden. Ihre vorzeitige Pensionierung wird uns durch Ihren Arbeitgeber gemeldet – idealerweise 4 bis 6 Monate vor der Pensionierung.
Sind Sie an einer vorzeitigen Pensionierung interessiert, können Sie verschiedene Szenarien und deren Auswirkung auf Ihre Rente in ProfondConnect simulieren. Sie finden die entsprechende Funktion unter «Simulationen – Mehrstufige Simulation».
Nachdem wir die Meldung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, stellen wir Ihnen alle notwendigen Dokumente zu. Dies sind:
- «Antwortschreiben zur Pensionierung»
- «Gesuch Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform»
- «Merkblatt Pensionierung»
Bitte füllen Sie das Formular «Antwortschreiben zur Pensionierung» aus und senden Sie es an uns zurück. Bei einem Kapitalbezug reichen Sie uns zusätzlich das Formular «Gesuch um Auszahlung der Altersleistung in Kapitalform» ein zusammen mit einer amtlichen Beglaubigung des Ehepartners oder Ihrem Zivilistandsnachweis (bei Zivilstand ledig, geschieden, verwitwet).
Aufschub der Pensionierung
In Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Pensionierung bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufgeschoben werden. Die Auszahlung der Altersrente erfolgt in diesem Fall zum Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe, jedoch spätestens mit 70 Jahren. Die Höhe der Altersrente entspricht dem erworbenen Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Rücktrittsalter. Ein Aufschub der Pensionierung wird uns vom Arbeitgeber gemeldet. Bei der Weiterversicherung nach dem ordentlichen Pensionierungsalter werden keine Risikobeiträge mehr erhoben, es werden nur noch die Sparbeiträge und Verwaltungskosten weitergeführt.
Teilpensionierung
Die Pensionierung kann auch schrittweise erfolgen. Bei einer Teilpensionierung entspricht die Höhe des vorbezogenen Altersguthabens der jeweiligen prozentualen Reduktion des Beschäftigungsgrades.
Bezug der Altersleistung in Kapitalform
Möchten Sie Ihre Altersleistung ganz oder teilweise in Kapitalform beziehen, benötigen wir eine schriftliche Erklärung. Diese muss bis spätestens am letzten Arbeitstag vor dem Pensionierungsmonat eingereicht werden. Bei verheirateten Personen ist die Erklärung nur mit amtlich beglaubigter Zustimmung des Ehegatten gültig. Alle übrigen Versicherten legen dem Gesuch einen aktuellen Zivilstandsnachweis (erhältlich bei der Wohngemeinde) bei.
Rente mit Kapitalschutz
Ab dem 1. Januar 2025 kann eine Rente mit Kapitalschutz gewählt werden, der für 10 Jahre oder bis maximal zum 75. Lebensjahr gültig ist. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt «Pensionierung».
Information zur AHV-Altersrente
Die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausbezahlt, Sie müssen sich dafür anmelden. Damit die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschaffen und die Höhe der Rente berechnen kann, sollten Sie die Anmeldung etwa drei bis sechs Monate vor Ihrer Pensionierung einreichen. Hier finden Sie das Anmeldeformular.
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