Was ist das Todesfallkapital? Wann wird dieses ausgerichtet und wer profitiert davon? Hier erfahren Sie mehr dazu und wie Sie selber bestimmte Personengruppen begünstigen können.
Stirbt eine versicherte Person vor dem Bezug einer Rente und vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, wird das vorhandene Altersguthaben als Todesfallkapital ausbezahlt. Sieht der Vorsorgeplan ein zusätzliches Todesfallkapital vor, wird dieses zusätzlich und unabhängig von anderen Todesfallleistungen ausgerichtet.
Anspruchsberechtigt für das Todesfallkapital und das zusätzliche Todesfallkapital sind die Hinterlassenen der versicherten Person nach einer bestimmten Rangordnung. Die Rangordnung ist im Vorsorgereglement von Profond festgehalten und im Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital/Zusätzliches Todesfallkapital» ersichtlich.
Als versicherte Person können Sie die Rangordnung bestimmter Anspruchsberechtigten ändern oder einzelne Personen innerhalb einer Anspruchsberechtigtengruppe mit unterschiedlichen Anteilen begünstigen. Dafür benötigen wir eine schriftliche Meldung, am einfachsten mit den Formularen «Begünstigtenordnung Todesfallkapital» und «Begünstigtenordnung Zusätzliches Todesfallkapital». Denken Sie daran, Ihre Begünstigtenordnung neu einzureichen, wenn sich Ihre Lebenssituation – zum Beispiel durch die Geburt von Kindern – ändert und Sie andere Personen begünstigen wollen.