Ob verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebenspartnerschaft lebend: Bei Profond haben alle Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen.

Heirat und eingetragene Partnerschaft

In einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen sind bei Profond verheirateten Personen gleichgestellt und haben somit die gleichen Rechte und Pflichten. Die Änderung des Zivilstands wird Profond durch Ihren Arbeitgeber mitgeteilt.

Lebenspartnerschaft (Konkubinat)

Auch Personen in einer (nicht eingetragenen) Partnerschaft haben bei Profond unter Umständen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Alle Voraussetzungen finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt.

Wichtig:
  • Melden Sie eine neue Familiensituation umgehend, wenn Sie Ihre Partnerin, Ihren Partner begünstigen wollen.
  • Teilen Sie uns auch das Ende einer Partnerschaft mit, damit wir Ihre Informationen aktualisieren können.
  • Denken Sie auch bei einem Stellenwechsel daran, Ihre Partnerschaft zu melden. Die Begünstigung wird nicht automatisch an die neue Versicherung weitergegeben.
Auskunft zur beruflichen Vorsorge

Sie suchen weitergehende Auskunft zur beruflichen Vorsorge? Der Verein BVG Auskünfte gibt Ihnen kostenlos Auskunft zu Fragen über Ihre Pensionskasse oder Ihre Vorsorge. Mehr Informationen zu dem von Profond unterstützten Verein.