Haben Sie Fragen? Wählen Sie das passende Thema, erhalten Sie hilfreiche Informationen oder stellen Sie uns Ihre Frage. Wir nehmen gerne mit Ihnen Kontakt auf.
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Adressänderung
Melden Sie uns Ihre neue Adresse direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect: im Menü unter «Mutation – Adressänderung».
Sie haben sich noch nicht in ProfondConnect registriert? Hier finden Sie die Anleitung für die Registrierung.
Sollten Sie keinen Zugang zu ProfondConnect haben, melden Sie Ihre neue Adresse Ihrem Arbeitgeber.
Austritt
Sie wechseln zu einem neuen Arbeitgeber und sind dadurch nicht mehr länger bei Profond versichert? Das ist zu tun:
- Informieren Sie Profond über Ihren neuen Arbeitgeber und die neue Vorsorgeeinrichtung mit dem Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
- Falls vorhanden, fügen Sie den Einzahlungsschein der neuen Vorsorgeeinrichtung bei
Wenn Sie in einen EU/EFTA-Staat auswandern, besteht die Möglichkeit, Geld aus Ihrer Pensionskasse zu beziehen.
Überobligatorischer Teil
Der überobligatorische Teil der Austrittsleistung kann bar ausbezahlt werden. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:
- Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
- Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular
Gesetzlicher Teil der Austrittsleistung
Der gesetzliche Teil der Austrittsleistung (Altersguthaben gemäss BVG) verbleibt in der Schweiz. Bitte geben Sie uns auf dem Formular eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl an.
Sonderregelung
Falls Sie im neuen Wohnsitzstaat nicht der obligatorischen Sozialversicherungspflicht unterstehen, können Sie die Barauszahlung der gesamten Austrittsleistung verlangen. Das erforderliche Formular finden Sie auf der Internetseite der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG.
Wenn Sie sich ausserhalb der EU/EFTA niederlassen und nicht innerhalb der EU/EFTA obligatorisch versichert sind, können Sie die gesamte Austrittsleistung bar beziehen. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:
- Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
- Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular
Haben wir sechs Monate nach Ihrem Austritt keine Angaben zur Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten, wird diese (gestützt auf das Freizügigkeitsgesetz) an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen:
Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge:
Allgemeine Fragen
Melden Sie uns Ihre Lebenspartnerschaft, indem Sie das Formular «Mitteilung Lebensgemeinschaft» ausfüllen und uns mittels Kontaktformular in ProfondConnect zustellen.
Alle Informationen rund um die Anerkennung Ihrer Lebenspartnerschaft finden Sie unter:
Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte.
Sie können den Vorsorgeausweis (auch per Stichtag) auf ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, erhalten Sie in Ihren Mitteilungen in ProfondConnect eine Bestätigung mit dem Namen «Bescheinigung über Vorsorgebeiträge».
Nein, der Versand des Formulars «Lebens- und Zivilstandnachweis» erfolgt ausschliesslich per Post, da das Original wegen der amtlichen Bestätigung notwendig ist.
Neu bei Profond
Erstellen Sie direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect den entsprechenden QR-Einzahlungsschein und senden Sie diesen Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung. Sie finden die Funktion unter «Übersicht – Einzahlungsschein Freizügigkeitsleistung». Den Zugangscode für ProfondConnect erhalten Sie per Post.
Sie können hier einen neuen Aktivierungscode bestellen:
Vorsorgeausweis
Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Zu Beginn des Jahres erhalten alle berufstätigen, bei Profond versicherten Personen ihren Vorsorgeausweis in ProfondConnect. Benötigen Sie einen früheren Vorsorgeausweis oder gab es Änderungen bei Ihren Einzahlungen/Daten, können Sie jederzeit einen Vorsorgeausweis per Stichtag anfordern. Diesen können Sie in ProfondConnect generieren oder kostenpflichtig per Post bestellen. Weitere Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Vorsorgeausweise werden nur den versicherten Personen zur Verfügung gestellt. Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
ProfondConnect
Sie können hier einen neuen Zugangscode bestellen:
Gehen Sie wie folgt vor:
- Login mit E-Mail und Passwort wie gewohnt
- Dann Klick auf «Verlust/Wechsel meines Gerätes melden»
- Auswahl «Sämtliche Multi-Faktor-Authentisierungen vollständig entfernen» anwählen und bestätigen
Danach erhalten Sie per Post ein neues Aktivierungsscheiben und können eine neue Telefonnummer für die Zwei-Faktor-Authentisierung hinterlegen.
Sie können sich wie gewohnt mit der alten E-Mail-Adresse einloggen und diese anschliessend in Ihrem Benutzerprofil in ProfondConnect ändern.
Rente
Diese finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
In ProfondConnect können Sie ebenfalls verschiedene Szenarien für Ihre Pensionierung simulieren. Sie finden die Funktion im Versichertenportal von ProfondConnect unter «Simulationen – Pensionierung».
Wenn Sie eine Altersrente beziehen, erhalten Sie keinen Vorsorgeausweis mehr, sondern einen Rentenausweis (für Ihre Steuern). Diesen erhalten Sie jeweils Anfang Jahr per Post zugestellt. Nachbestellen können Sie den Rentenausweis per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch oder telefonisch unter 058 589 89 00.
Informationen zur Pensionierung finden Sie hier:
Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte.
Bei einer Kontoänderung benötigen wir eine schriftliche Mitteilung der neuen Bankverbindung. Diese können Sie uns per Post oder per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch senden.
Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch oder telefonisch unter 058 589 89 00 melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen.
Der Rentenausweis wird beim Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie können Sie telefonisch unter 058 589 89 00 oder per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellen.
Scheidung
Füllen Sie dafür das Formular «Fragebogen Aufteilung Austrittsleistung bei Scheidung» aus und stellen Sie dieses der für Sie zuständigen Person der Vorsorgebetreuung zu.
Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis auf der zweiten Seite unter «Zusatzinformationen / Austrittsleistung bei Eheschliessung».
Ihren aktuellen Vorsorgeausweis können Sie in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Todesfall
Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch oder telefonisch unter 058 589 89 00 melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen.
Der Rentenausweis wird in einem Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie kann per Telefon unter 058 589 89 00 oder per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellt werden.
Im Todesfall innerhalb der ersten drei Jahre nach Rentenantritt wird ein abnehmendes Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Alle Details hierzu finden Sie im Vorsorgereglement Art. 17 Abs. 2
Wohneigentum
Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis unter Zusatzinformationen – Maximal möglicher Bezug für Wohneigentum.
Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Ja, sofern Sie das Wohnobjekt selbst nutzen und dieses Ihr Hauptwohnort ist.
Sie können den Betrag mit dem Vermerk «Rückzahlung WEF» einzahlen. Die Angaben zur Bankverbindung finden Sie in ProfondConnect.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
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Profond Vorsorgeeinrichtung
Zollstrasse 62
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Profond Institution de prévoyance
Avenue de la Rasude 5
1006 Lausanne
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