Haben Sie Fragen? Wählen Sie das passende Thema, erhalten Sie hilfreiche Informationen oder stellen Sie uns Ihre Frage. Wir nehmen gerne mit Ihnen Kontakt auf.
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Adressänderung
Melden Sie uns Ihre neue Adresse direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect: im Menü unter «Mutation – Adressänderung».
Sie haben sich noch nicht in ProfondConnect registriert? Hier finden Sie die Anleitung für die Registrierung.
Sollten Sie keinen Zugang zu ProfondConnect haben, melden Sie Ihre neue Adresse Ihrem Arbeitgeber.
Austritt
Sie wechseln zu einem neuen Arbeitgeber und sind dadurch nicht mehr länger bei Profond versichert? Das ist zu tun:
- Informieren Sie Profond über Ihren neuen Arbeitgeber und die neue Vorsorgeeinrichtung mit dem Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
- Falls vorhanden, fügen Sie den Einzahlungsschein der neuen Vorsorgeeinrichtung bei
Wenn Sie in einen EU/EFTA-Staat auswandern, besteht die Möglichkeit, Geld aus Ihrer Pensionskasse zu beziehen.
Überobligatorischer Teil
Der überobligatorische Teil der Austrittsleistung kann bar ausbezahlt werden. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:
- Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
- Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular
Gesetzlicher Teil der Austrittsleistung
Der gesetzliche Teil der Austrittsleistung (Altersguthaben gemäss BVG) verbleibt in der Schweiz. Bitte geben Sie uns auf dem Formular eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl an.
Sonderregelung
Falls Sie im neuen Wohnsitzstaat nicht der obligatorischen Sozialversicherungspflicht unterstehen, können Sie die Barauszahlung der gesamten Austrittsleistung verlangen. Das erforderliche Formular finden Sie auf der Internetseite der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG.
Wenn Sie sich ausserhalb der EU/EFTA niederlassen und nicht innerhalb der EU/EFTA obligatorisch versichert sind, können Sie die gesamte Austrittsleistung bar beziehen. Für die Auszahlung senden Sie uns bitte folgende Informationen per Post:
- Ausgefülltes Formular «Zahlungsangaben Überweisung Austrittsleistung»
- Zusätzliche Dokumente gemäss Angaben auf dem Formular
Haben wir sechs Monate nach Ihrem Austritt keine Angaben zur Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten, wird diese (gestützt auf das Freizügigkeitsgesetz) an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen:
Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge:
Allgemeine Fragen
Melden Sie uns Ihre Lebenspartnerschaft, indem Sie das Formular «Mitteilung Lebensgemeinschaft» ausfüllen und uns mittels Kontaktformular in ProfondConnect zustellen.
Alle Informationen rund um die Anerkennung Ihrer Lebenspartnerschaft finden Sie unter:
Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte.
Sie können den Vorsorgeausweis (auch per Stichtag) auf ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Nachdem Sie Ihren Einkauf getätigt haben, erhalten Sie in Ihren Mitteilungen in ProfondConnect eine Bestätigung mit dem Namen «Bescheinigung über Vorsorgebeiträge».
Nein, der Versand des Formulars «Lebens- und Zivilstandnachweis» erfolgt ausschliesslich per Post, da das Original wegen der amtlichen Bestätigung notwendig ist.
Neu bei Profond
Erstellen Sie direkt in unserem Versichertenportal ProfondConnect den entsprechenden QR-Einzahlungsschein und senden Sie diesen Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung. Sie finden die Funktion unter «Übersicht – Einzahlungsschein Freizügigkeitsleistung». Den Zugangscode für ProfondConnect erhalten Sie per Post.
Sie können hier einen neuen Aktivierungscode bestellen:
Vorsorgeausweis
Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Zu Beginn des Jahres erhalten alle berufstätigen, bei Profond versicherten Personen ihren Vorsorgeausweis in ProfondConnect. Benötigen Sie einen früheren Vorsorgeausweis oder gab es Änderungen bei Ihren Einzahlungen/Daten, können Sie jederzeit einen Vorsorgeausweis per Stichtag anfordern. Diesen können Sie in ProfondConnect generieren oder kostenpflichtig per Post bestellen. Weitere Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Vorsorgeausweise werden nur den versicherten Personen zur Verfügung gestellt. Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
ProfondConnect
Sie können hier einen neuen Zugangscode bestellen:
Gehen Sie wie folgt vor:
- Login mit E-Mail und Passwort wie gewohnt
- Dann Klick auf «Verlust/Wechsel meines Gerätes melden»
- Auswahl «Sämtliche Multi-Faktor-Authentisierungen vollständig entfernen» anwählen und bestätigen
Danach erhalten Sie per Post ein neues Aktivierungsscheiben und können eine neue Telefonnummer für die Zwei-Faktor-Authentisierung hinterlegen.
Sie können sich wie gewohnt mit der alten E-Mail-Adresse einloggen und diese anschliessend in Ihrem Benutzerprofil in ProfondConnect ändern.
Rente
Diese finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
In ProfondConnect können Sie ebenfalls verschiedene Szenarien für Ihre Pensionierung simulieren. Sie finden die Funktion im Versichertenportal von ProfondConnect unter «Simulationen – Pensionierung».
Wenn Sie eine Altersrente beziehen, erhalten Sie keinen Vorsorgeausweis mehr, sondern einen Rentenausweis (für Ihre Steuern). Diesen erhalten Sie jeweils Anfang Jahr per Post zugestellt. Nachbestellen können Sie den Rentenausweis per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch.
Informationen zur Pensionierung finden Sie hier:
Als Pensionskasse dürfen wir nur informieren, aber nicht in finanziellen Dingen beraten. Je nachdem, was für Fragen Sie haben, wenden Sie sich daher bitte an Ihre Finanzberaterin, Ihren Finanzberater oder an den Verein BVG Auskünfte.
Bei einer Kontoänderung benötigen wir eine schriftliche Mitteilung der neuen Bankverbindung. Diese können Sie uns per Post oder per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch senden.
Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen.
Der Rentenausweis wird beim Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie können Sie per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellen.
Scheidung
Füllen Sie dafür das Formular «Fragebogen Aufteilung Austrittsleistung bei Scheidung» aus und stellen Sie dieses der für Sie zuständigen Person der Vorsorgebetreuung zu.
Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis auf der zweiten Seite unter «Zusatzinformationen / Austrittsleistung bei Eheschliessung».
Ihren aktuellen Vorsorgeausweis können Sie in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Todesfall
Sie können uns den Todesfall per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch melden. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die wir von Ihnen benötigen.
Der Rentenausweis wird in einem Todesfall automatisch erstellt und an die Hinterbliebenen versendet. Eine Kopie kann per E-Mail an leistungen(at)profond(.)ch bestellt werden.
Im Todesfall innerhalb der ersten drei Jahre nach Rentenantritt wird ein abnehmendes Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Alle Details hierzu finden Sie im Vorsorgereglement Art. 17 Abs. 2
Wohneigentum
Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Vorsorgeausweis unter Zusatzinformationen – Maximal möglicher Bezug für Wohneigentum.
Sie können den Vorsorgeausweis in ProfondConnect herunterladen oder kostenpflichtig per Post bestellen. Mehr Informationen und das Bestellformular (etwas nach unten scrollen) finden Sie hier:
Ja, sofern Sie das Wohnobjekt selbst nutzen und dieses Ihr Hauptwohnort ist.
Sie können den Betrag mit dem Vermerk «Rückzahlung WEF» einzahlen. Die Angaben zur Bankverbindung finden Sie in ProfondConnect.
Wechsel der Pensionskasse
Allgemeine Informationen
Der PK-Wechsel muss gut vorbereitet und organisiert werden. Dazu gehören eine rechtzeitige und transparente Information der Arbeitnehmenden sowie deren aktive Beteiligung am Entscheidungsprozess.
Bevor ein Wechsel angestrebt wird, sollten Sie sich zu folgenden Punkten Gedanken machen:
- Gute Vorsorgelösung: Eine gute Lösung deckt idealerweise die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden und des Arbeitgebers ab. Allerdings gibt es keine für alle perfekte Lösung, sondern verschiedene Optionen, die immer Kompromisse beinhalten.
- Einsatz eines Brokers: Ein Broker kann bei der Auswahl helfen. Eine Übersicht über die Vertriebspartner, mit denen Profond zusammenarbeitet, finden Sie hier.
Der Wechselprozess umfasst folgende Schritte:
- Organisation: Je nach Grösse Ihres Unternehmens ist es empfehlenswert, eine Arbeitsgruppe für den Wechselprozess zu bilden, die aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden besteht.
- Information: Die Arbeitsgruppe informiert die Arbeitnehmenden über die Wechselabsicht und das Mitwirkungsverfahren.
- Kriterien und Offerten: Die Arbeitsgruppe legt die Kriterien für die Auswahl der neuen Pensionskasse fest und holt Angebote ein.
- Informationsveranstaltung: Die Arbeitsgruppe präsentiert den Arbeitnehmenden die verschiedenen Optionen inkl. deren Vor- und Nachteile.
- Zustimmung einholen: Die Arbeitsgruppe holt die Zustimmung der Arbeitnehmenden ein.
Fristverkürzung
Damit ein Wechsel möglich ist, muss Ihr Vertrag zum Jahresende kündbar sein. Normalerweise endet die Kündigungsfrist am 31. Juni. Stellen Sie daher ein Gesuch bei Ihrer aktuellen Pensionskasse, um die Frist zu verkürzen, damit Sie bis zum 30. September Zeit für die Kündigung haben.
In vier Schritten zur Offertanfrage
Wir prüfen jeweils gründlich, ob ein Arbeitgeber, der zu Profond wechseln möchte, zu uns passt. Damit schützen wir unsere bestehenden Kunden und Versicherten. Für die Prüfung benötigen wir von den interessierten Unternehmen vertrauliche Unterlagen.
Damit wir Ihre Anfrage prüfen und Ihnen gegebenenfalls ein Angebot erstellen können, folgen Sie bitte der folgenden Schritt-für-Schritt Anleitung.
1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zu Profond passt
- Ihr Unternehmen beschäftigt mindestens 5 Mitarbeitende.
- Der Firmensitz ist in der Schweiz.
- Ihre Firma ist im Handelsregister Zentraler Firmenindex - Willkommen (zefix.ch) registriert.
Ausgeschlossen sind Unternehmen aus diesen Branchen:
- Gastgewerbe (Hotels, Restaurants, Cafés u. Ä.)
- Hauswirtschaft (Hausangestellte)
- Land- und Forstwirtschaft
- Taxigewerbe
- Massagesalons
- Rüstungsindustrie
2. Kündigungsfrist
Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Pensionskasse (in der Regel 6 Monate vor Vertragsablauf) und stellen Sie sicher, dass ein Wechsel überhaupt stattfinden kann. Stellen Sie bei Bedarf ein Gesuch an Ihre aktuelle Pensionskasse, um die Kündigungsfrist zu verkürzen, damit Sie bis zum 30. September Zeit für die Kündigung haben.
3. Stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen
- Bestehende Anschlussvereinbarung Ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung
- Aktuelle Vorsorgepläne
- Personalliste mit folgenden Informationen:
- SV-Nummer (ehemals AHV-Nr.)
- Geburtsdatum
- Zivilstand
- Arbeitspensum
- AHV-Lohn
- Schadenrendement mit Angaben der letzten 5 Jahre
- Leistungsverzeichnis
- Altersguthaben der Versicherten, aufgeteilt in obligatorisch und überobligatorisch
- Falls Sie über einen Krankentaggeldversicherer verfügen, benötigen wir noch deren Policennummer.
Die erwähnten Unterlagen finden Sie in der Regel hier:
- Leistungsverzeichnis, Altersguthaben der Versicherten und Schadenrendement können Sie bei Ihrer aktuellen Pensionskasse anfordern. Erteilen Sie Ihrer aktuellen Pensionskasse bitte einen Auftrag, die Ausschreibungsunterlagen in einer verschlüsselten E-Mail direkt an vertrieb@profond.ch zu senden.
- Vorsorgepläne und Anschlussvereinbarung sollten Sie bereits besitzen, ansonsten können Sie diese ebenfalls bei Ihrer Pensionskasse anfordern.
Bei neu gegründeten Unternehmen ohne bestehende Pensionskasse benötigen wir nur die Personalliste.
4. Senden Sie die geforderten Unterlagen kennwortgeschützt an folgende Adresse: vertrieb@profond.ch
Vergessen Sie hierbei nicht, uns eine zweite Mail mit gleichem Betreff und dem von Ihnen verwendeten Passwort in den Dokumenten zuzustellen.
Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf eine Offerte von Profond besteht, auch wenn Ihr Unternehmen alle erwähnten Kriterien erfüllt und Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben. Wir behalten uns vor, die Ausstellung einer Offerte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kündigung
Wenn Sie mit unserer Offerte zufrieden sind und diese unterzeichnet haben, stellen wir Ihnen eine Deckungszusage aus. Danach können Sie Ihre aktuelle Pensionskasse kündigen.
Selbst-Check: Haben Sie an alles gedacht?
- Ist Ihr Unternehmen eine GmbH oder AG?
- Liegt der Firmensitz in der Schweiz?
- Hat Ihr Unternehmen mindestens 5 Mitarbeitende?
- Haben Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengestellt?
- Kann der bestehende Vertrag gekündigt werden?
Wenn Sie diese Fragen mit «Ja» beantworten können, senden Sie die gesammelten Unterlagen an vertrieb@profond.ch.
Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen.
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