Ihr Vorsorgeausweis von Profond kurz erklärt

Per 1. Januar 2025 bietet unser Vorsorgereglement noch mehr Möglichkeiten, die 2. Säule der persönlichen Lebenssituation entsprechend zu nutzen.

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Anpassung der Begünstigtenordnung

Im Todesfall einer erwerbstätigen Person – und je nach Situation auch einer Rentenbezügerin, eines Rentenbezügers – zahlt Profond den Hinterbliebenen ein Todesfallkapital aus. Mit der Begünstigtenordnung wird festgelegt, wer dieses Todesfallkapital erhalten soll.

Neu werden Kinder, die eine Waisenrente erhalten würden, zusammen mit den Ehegatten der Begünstigtengruppe 1 zugeordnet. Lebenspartner befinden sich in der Gruppe 2. Durch die neue Möglichkeit, die Gruppe 1 mit den anderen Gruppen zu kombinieren oder nach hinten zu verschieben, können unsere Versicherten ihr Todesfallkapital flexibler aufteilen.

Detaillierte Informationen und eine Anleitung zum Ausfüllen der Begünstigtenordnung finden Sie unter profond.ch/todesfallkapital.

Hinterlassenenleistungen für Paare mit separaten Wohnsitzen

Ab 2025 können Versicherte ihre Lebenspartnerin respektive ihren Lebenspartner auch ohne gemeinsamen Wohnsitz bei uns anmelden, um ihren Anspruch auf Hinterlassenenleistungen zu sichern. Die Voraussetzungen sind im entsprechenden Merkblatt auf profond.ch/heiratpartnerschaft aufgeführt.

Rente mit Kapitalschutz

Neu können Versicherte eine Rente mit Kapitalschutz wählen, der für 10 Jahre oder bis maximal zum 75. Lebensjahr gültig ist. Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Merkblatt auf profond.ch/pensionierung.