Schutzmassnahmen an der Generalversammlung

 

Die Gesundheit und der Schutz unserer Gäste, Referenten und Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Wir berücksichtigen an der Veranstaltung sämtliche Schutzmassnahmen gemäss BAG. 

Gemäss dem Bundesratsentscheid vom Mittwoch, 23. Juni 2021 sind Grossveranstaltungen wie Fach- und Publikumsmessen ohne Einschränkung der Besucherzahl und der Nutzung der Kapazitäten möglich. Folgendes Schutzkonzept stützt sich auf den Bundesratsentscheid und die Vorgaben des BAG. Allfällige Anpassungen infolge künftiger behördlicher Entscheide und Vorgaben bleiben vorbehalten. 

Zugangsbeschränkung und -kontrolle / Covid-Zertifikat = 3G 
Der Zutritt zur Veranstaltung wird auf Personen mit Covid-Zertifikat (geimpft, getestet, genesen = 3G) beschränkt. Am Eingang erfolgt eine Kontrolle des entsprechenden Zertifikats (QR-Code) durch den Veranstalter. Damit können Personen, welche zu 3G zählen, auf das Tragen einer Maske verzichten. Informationen zum Covid-Zertifikat erhalten Sie unter https://www.bag.admin.ch/covid-zertifikat

Das Vorweisen eines gültigen Covid-Zertifikats liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Vor Ort werden keine Tests angeboten. 

Mitarbeitende des Lokalitätbetreibers, der Zulieferer und externen Dienstleister, Event-, Technikpersonal, Künstler sowie Referenten und Mitarbeitende von Profond verfügen über ein gültiges Covid-Zertifikat (analog Teilnehmende). Das Servicepersonal arbeitet mit Maske und Handschuhen. Die beteiligten Mitarbeitenden unterliegen dem Arbeitsschutzgesetz und zählen somit nicht zu den 3G. Die Verantwortung der korrekten Schutzmassnahmen liegt bei deren Arbeitgeber. Falls der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen. 

Hygienemassnahmen 
Am Eingang sowie an verschiedenen Stellen in der Eventlokalität sind Desinfektionsspender installiert und die aktuell gängigen Hygienemassnahmen ausgehängt. Vor dem Eingang, wo es zu Situationen mit Warteschlagen kommen könnte, werden die Mindestabstände mit Bodenmarkierungen und Abgrenzungsbändern garantiert. 

Erhebung der Kontaktdaten 
Der Veranstalter gewährleistet die lückenlose Rückverfolgbarkeit aller an der Veranstaltung anwesenden Personen. Bei den Teilnehmenden geschieht dies über die personifizierten Eintrittstickets mit QR-Code. Die Nachverfolgung der Mitarbeitenden ist über die jeweiligen Arbeitgeber sichergestellt. Der Veranstalter ist somit in der Lage, jederzeit alle erforderlichen Daten an die kantonalen Behörden für das Contact Tracing zu liefern. 

Catering
Durch die Zugangsbeschränkung nach den 3G-Kriterien entfällt die Maskenpflicht. Das Servicepersonal arbeitet mit Maske und Handschuhen.