Was passiert bei einer Ehescheidung mit der Pensionskasse? Hier finden Sie das Wichtigste dazu.
Bei einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft befindet das Gericht über die Aufteilung der während der Ehe in die Pensionskasse einbezahlten Beträge. Dabei wird meist ein Teil der Austrittsleistung oder ein Anteil einer lebenslänglichen Rente der versicherten Person dem berechtigten Ehegatten zugesprochen.
Sobald wir das rechtskräftige Urteil des Gerichts erhalten haben, nehmen wir die Auszahlung gemäss Gerichtsurteil vor und überweisen den festgelegten Anteil an die Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung des berechtigten Ehegatten. Bei Zusprache einer lebenslänglichen Rente richten wir diese dem berechtigten Ehegatten aus oder übertragen sie in seine Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung.
Infolgedessen reduziert sich das Altersguthaben des verpflichteten Ehegatten um den überwiesenen Betrag. Sind Sie davon betroffen, so können Sie sich im Rahmen dieser Teilauszahlung wieder einkaufen und so die Minderung Ihres Altersguthabens ausgleichen.
Melden Sie uns, wenn Sie für das Gericht eine Durchführbarkeitserklärung benötigen und senden Sie uns dafür den Fragebogen «Aufteilung Austrittsleistung bei Scheidung» ein.