Bitte melden Sie uns die Pensionierung Ihrer Mitarbeitenden gemäss untenstehenden Angaben.

Ordentliche Pensionierung

Bei Mitarbeitenden, die ordentlich pensioniert werden (Männer mit 65, Frauen mit 64 Jahren), müssen Sie nichts unternehmen. Da wir den Zeitpunkt der Pensionierung kennen, melden wir uns 4 bis 6 Monate vorher bei der betreffenden Mitarbeiterin, dem betreffenden Mitarbeiter, um alles Nötige zu regeln.

Vorzeitige Pensionierung

Bei einer vorzeitigen Pensionierung, bitten wir Sie, uns den geplanten Austritt umgehend nach Kenntnisnahme via ProfondConnect (über Versichertenmanagement – Pensionierung) zu melden. So hat die versicherte Person genügend Zeit, uns alle nötigen Formulare einzureichen:

  • «Antwortschreiben zur Pensionierung»
  • «Gesuch um Auszahlung Altersleistung in Kapitalform»
  • Notwendige Beilagen bei einem Kapitalbezug (amtliche Beglaubigung des Ehepartners oder Zivilistandsnachweis (bei Zivilstand ledig, geschieden, verwitwet)
Aufschub der Pensionierung  

Einen Aufschub der Pensionierung melden Sie uns bitte via ProfondConnect (über Versichertenmanagement – Flexible Pensionierung erfassen). Bei der Weiterversicherung werden keine Risikobeiträge mehr erhoben. 

Information zur AHV-Altersrente

Bei der AHV gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Anmeldung. Damit die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschaffen und die Höhe der Rente berechnen kann, sollte die Anmeldung drei bis sechs Monate vor der Pensionierung eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Online-Anmeldung finden Sie hier