Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit arbeitsunfähig, bitten wir Sie, uns dies spätestens nach 30 Tagen Absenz zu melden.

Beitragsbefreiung

Arbeitsunfähige Personen und deren Arbeitgeber haben Anspruch auf Beitragsbefreiung. Die Beitragsbefreiung beginnt mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, frühestens jedoch nach der im Vorsorgeplan festgelegten Wartefrist oder nach sechs Monaten, sofern nichts anderes definiert ist.

Meldung in ProfondConnect

Wir bitten Sie, jede Arbeitsunfähigkeit – aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit – spätestens nach 30 Tagen Absenz zu melden. Erfassen Sie die Arbeitsunfähigkeit im Online-Portal ProfondConnect. Dort können Sie alle Informationen direkt eingeben und dazugehörende Dokumente hochladen.

Profond Care

Die längere Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden kann Unternehmen vor grosse Herausforderungen stellen. Unser Case Management unterstützt Sie in dieser Situation. Das Team von Profond Care hilft Ihnen bei Fragen zu Gesundheit, Arbeit und Versicherungen weiter.

Profond Care für Unternehmen