«Der versicherte Lohn kann je nach Bemessungsgrundlage anders ausfallen. Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, sich nach dem BVG zu richten, selbst wenn dadurch der GAV verletzt wird.»
23. März 2020
Lesen Sie den Artikel von Svenja Schmidt, ehemalige stv. Geschäftsführerin von Profond, in der Schweizer Personalvorsorge.