Profond News 181019 Dr Mirjam Staub Bisang

Die Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen haften persönlich für entstandene Schäden. Fachlich und persönlich müssen sie hochkompetent sein. Nur so erfüllen sie ihren öffentlichen Auftrag.

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Aktuell wird die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrates sowohl im Zusammenhang mit Raiffeisen wie auch der Post heftig diskutiert. Als Präsidentin einer BVG-Vorsorgeeinrichtung, der Profond Sammelstiftung, fragt sich Mirjam Staub-Bisang, Stiftungsratpräsidentin von Profond, wie es denn mit Sorgfaltspflicht und Haftung von Stiftungsräten steht.

Schliesslich geht es, wie bei Raiffeisen und anderen Banken, um viel Geld und wie bei der Post um die Wahrnehmung eines öffentlichen Auftrags – die Umsetzung der beruflichen Vorsorge, der 2. Säule. Die Vorsorgegelder sind so anzulegen, dass sie den Ruhestand der Versicherten finanziell sichern.

Im Vergleich zum Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft ist die Verantwortung des Stiftungsrats einer Pensionskasse viel umfassender. Lesen Sie den ganzen Artikel «Stiftungsräte von Pensionskassen tragen umfassende Verantwortung» von Dr. Mirjam Staub-Bisang, Stiftungsrätin Profond, auf finanzen.ch