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«Investitionen in Anlagen, die nicht an der Börse gehandelt werden, erfreuen sich bei der Schweizer Pensionskassen immer grösserer Beliebtheit. Dabei gilt es, nicht nur Marktrisiken, sondern auch rechtliche und steuerliche Besonderheiten zu beachten.»

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Lesen Sie den Artikel von Mirjam Staub-Bisang, Stiftungsratspräsidentin von Profond, und Hans Moritz, Partner bei Lindemann Rechtsanwälte,  in der Schweizer Personalvorsorge vom September 2018.